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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schäfer WPS G.Schäfer GmbH (Schäfer WPS) für die Vermietung der mobilen Verleihsauna

(Stand September 2016)

§ 1 Allgemeines
1. Verträge über die Vermietung der mobilen Verleihsauna sowie Verträge über sämtliche sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit der Vermietung der mobilen Verleihsauna kommen zwischen Schäfer WPS und dem Mieter zu den unten stehenden Bedingungen in der jeweils aktuellen Fassung zustande, soweit keine anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen wurden.
2. Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und von Schäfer WPS durch Unterschrift bestätigt werden. Dies gilt auch für die mündlich, telefonisch oder mit Vertretern von Schäfer WPS getroffenen Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten Schäfer WPS nicht.

§ 2 Leistungen und Mindestmietdauer
1. Die Leistungen von Schäfer WPS umfassen grundsätzlich die Anlieferung/Abholung und die Vermietung der mobilen Verleihsauna (Maße 7 m x 2,5 m, mit 3 Liegeflächen, Kapazität von bis zu 14 Personen, sitzend) auf einem Anhänger mit Equipement (holzbefeuerter Saunaofen, Aufgusskübel mit Kelle), sowie den Verkauf von Brennholz und sonstigem Zubehör (z. B. Handtücher, Aufgussdüfte etc.). Der genaue Umfang der vereinbarten Leistungen, sowie die verbindlichen Termine ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag, bzw. der Auftragsbestätigung.
2. Die mobile Verleihsauna kann grundsätzlich nur tageweise gemietet werden. Andere Mietzeiträume bedürfen einer gesonderten Absprache. Mindestmietdauer ist ein Tag, wobei die Anlieferung bis ca. 14 Uhr und die Abholung bis ca. 12 Uhr erfolgt. Die Miete über ein Wochenende beginnt am Freitag ab ca. 14 Uhr und endet am Montag um ca. 12 Uhr.
3. Schäfer WPS sichert zu, dass die mobile Verleihsauna bei Übergabe in einem sauberen und funktionstüchtigen Zustand ist und sicherheitsrechtliche Bestimmungen eingehalten werden.

§ 3 Angebote und Preise
1. Alle Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch Schäfer WPS zustande. Diese erfolgt schriftlich oder per E-Mail.
2. Wunschtermine können bei der Anfrage durch den Mieter angegeben und vorgemerkt werden. Sie werden erst mit der Auftragsbestätigung verbindlich durch Schäfer WPS zugesichert. Kann Schäfer WPS unverschuldet Termine nicht einhalten, können diese nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen. Können Termine (insbesondere die vereinbarten Liefer- und Abholzeiten) durch Verschulden des Mieters nicht eingehalten werden, so hat er den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Ein Verschulden des Mieters liegt insbesondere dann vor, wenn er Besonderheiten (Anfahrtswege, Genehmigungen, Standorteigenschaften, etc.) der Lieferadresse nicht richtig und/oder unvollständig bei Auftragserteilung angegeben hat.
3. Soweit nicht anders angegeben, sind die Preise inklusive der Anlieferung und Abholung (innerhalb eines Radius von 25 km im Umkreis von Scheßlitz) der mobilen Verleihsauna und verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Soweit nicht anders vereinbart, wird das Brennholz grundsätzlich nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet, wobei angerissene Packungen als verbraucht gelten.
5. Bei einem Auftragswert über € 200,00 ist Schäfer WPS berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes sofort nach Auftragsbestätigung zu verlangen. Sollte diese nicht fristgemäß bei Schäfer WPS eingegangen sein, ist Schäfer WPS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatzansprüche analog der Staffelung in § 3 Nr. 7 geltend zu machen.
6. Die Abrechnung für die Vermietung erfolgt tageweise. Wird die mobile Verleihsauna nicht zum Ende des vereinbarten Mietzeitraumes zurückgegeben, ist Schäfer WPS berechtigt, je angefangener 24 Stunden eine erneute Tagespauschale zu berechnen.
7. Eine Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich nicht zulässig. Sollte Schäfer WPS sich dennoch mit einer Stornierung einverstanden erklären, werden dem Mieter folgende Preise berechnet:
bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 25 % des Auftragswertes,
7 bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des Auftragswertes,
2 bis 6 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % des Auftragswertes,
weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 % des Auftragswertes.
Dem Mieter bleibt hierfür der Nachweis vorbehalten, dass Schäfer WPS kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Schäfer WPS wiederum behält sich in diesen Fällen die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche (Forderungen Dritter, weitere Personalkosten, etc.) vor.

§ 4 Ausführung und Gewährleistung
1. Die mobile Verleihsauna und das vermietete Equipement sind durch den Mieter sofort nach Auslieferung auf Mängel zu überprüfen und der Empfang und die Anzahl der Gegenstände sind zu bestätigen. Insbesondere ist sicher zu stellen, dass keine Schäden und/oder Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit vorliegen. Eventuelle Mängel und Mindermengen sind in dem Übergabeprotokoll festzuhalten. Wenn keine schriftliche Beanstandung erfolgt, gelten die mobile Verleihsauna und das Equipement als einwandfrei und vertragsgemäß erbracht. Gewährleistungsrechte sind dann nicht mehr gegeben. Für versteckte bzw. nicht offensichtliche Mängel gelten die gesetzlichen Regelungen.
2. Während der Mietzeit geht die Haftung auf den Mieter über. Auf Verlangen hat der Mieter eine Versicherung für die Mietsachen abzuschließen.
3. Nach Lieferung und Aufstellung der mobilen Verleihsauna erfolgt durch Schäfer WPS eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die Einhaltung der mitgelieferten „Saunaregeln“ während des Betriebes ist zu beachten. Insbesondere sind die Liegeflächen vor Schweiß, Spritzwasser und Schmutz durch Auflage eines großen Saunatuches zu schützen. In der mobilen Verleihsauna darf weder gegessen, getrunken (insbesondere Alkohol!) noch geraucht werden. Die mobile Verleihsauna ist nur barfuß zu betreten.
4. Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen schriftlich durch Schäfer WPS bestätigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen von Schäfer WPS.
5. Der Mieter hat die mobile Verleihsauna und das gemietete Equipement sauber und gereinigt an Schäfer WPS zurückzugeben. Der Boden ist zu kehren, notfalls feucht zu wischen, und der Ascheschacht des Ofens ist vor Übergabe zu leeren. Soweit der Mieter diesen Pflichten nicht nachkommt, ist Schäfer WPS berechtigt, die Reinigung auf dessen Kosten selbst vornehmen zu lassen. Es ist ein Rückgabeprotokoll anzufertigen. Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution in Höhe von € 400,00 bei Schäfer WPS zu hinterlegen. Schäfer WPS ist berechtigt, die Auslieferung bis zum Erhalt der Kautionssumme zu verweigern.
6. Für alle sonstigen Leistungen sind alle offensichtlichen Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen, soweit der Mieter kein Verbraucher ist, da ansonsten die Gewährleistungsrechte für diese Mängel ausgeschlossen sind. Für Verbraucher und versteckte bzw. nicht offensichtliche Mängel gelten die gesetzlichen Regelungen.
7. Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach Entstehung. Soweit der Mieter Verbraucher ist, erst nach 2 Jahren. Schäfer WPS ist im Falle eines Mangels zuerst zur Nacherfüllung berechtigt, soweit dies möglich ist. Soweit dies nicht möglich ist oder fehlschlägt, stehen dem Mieter die sonstigen gesetzlichen Ansprüche uneingeschränkt zu.

§ 5 Haftung
1. Schäfer WPS haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen, soweit sie für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden.
2. Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet Schäfer WPS unbeschränkt. Dies gilt ebenso für sonstige Schäden, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet Schäfer WPS nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Die Höhe der Haftung ist hierbei auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Schäfer WPS hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch oben stehende Regelungen nicht berührt.
5. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an Gegenständen von Schäfer WPS.
6. Weiter geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung der mobilen Verleihsauna auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.

§ 6 Zahlung und Fälligkeit
1. Zahlungen sind ohne Abzug spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist Schäfer WPS berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 %, bei Verbrauchern in Höhe von 5 %, über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Schäfer WPS.
3. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch Schäfer WPS schriftlich anerkannt worden sind.

§ 7 Gerichtsstand
1. Gerichtsstand ist Bamberg, soweit der Mieter kein Verbraucher ist.
2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 8 Vertragslaufzeit
1. Das Vertragsverhältnis endet mit vollständiger Erbringung der beauftragten Leistung. Handelt es sich um regelmäßig wiederkehrende Leistungen, ist das Vertragsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündbar, soweit keine andere Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen worden ist.
2. Das Recht auf außerordentliche Kündigung wird durch vorstehende Regelung nicht berührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung ist u. a. gegeben, wenn über das Vermögen der jeweils anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Voraussetzungen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen.
3. Die vorgenannten Vereinbarungen bleiben auf beiden Seiten auch bei Rechtsnachfolge wirksam. Die Rechtsnachfolge ist bei Verträgen mit Verbrauchern ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung.
4. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 9 Datenschutz
1. Soweit Schäfer WPS für die vertraglichen Beziehungen mit dem Mieter personenbezogene Daten erheben muss, stimmt der Mieter der Speicherung mit Auftragserteilung zu.
2. Schäfer WPS beachtet bei der Erhebung, Nutzung, Speicherung, Verarbeitung und einer eventuellen Weitergabe an Dritte das geltende Datenschutzrecht, siehe Datenschutzerklärung.
3. Der Mieter ist berechtigt, schriftlich jederzeit Auskunft über Umfang und Zweck der Datenspeicherung und -verarbeitung, sowie über eine eventuelle Weitergabe an Dritte zu verlangen. Er kann weiter die Löschung/Rückgabe der Daten verlangen, soweit diese zur Durchführung des Vertrages nicht mehr benötigt werden und/oder gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.

§ 10 Allgemeine Regelungen
1. Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
2. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.